Anwendbar im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens.
Die Gefahr geht mit Annahme der Ware durch uns oder unserer Beauftragten an dem Ort, an den die Ware auftragsgemäß zu liefern ist bzw. die Leistung erbracht wird, auf uns über. Ziffer 3.9 bleibt unberührt.
Die Weitergabe der Aufträge an Dritte ist ohne unsere schriftliche Bestätigung unzulässig und berechtigt uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und (oder) Schadensersatz zu verlangen.
Es gelten die Bestimmungen in unseren Bestellungen und Lieferabrufen. Rechnungen sind sofort in zweifacher Ausfertigung für jede Lieferung unter genauer Angabe der Zeichen und Nummern der Bestellung sowie der Positionsnummer jedes einzelnen Postens an die jeweils auf gedruckte Anschrift einzusenden; sie darf nicht den Sendungen beigefügt werden Die Zweitausfertigung muss deutlich als solche gekennzeichnet sein. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften gelten die Rechnungen bis zur Klarstellung bzw. Vervollständigung durch den Lieferanten als nicht erteilt. Die Fälligkeit der Forderung des Lieferanten wird bis zur Klarstellung bzw. Vervollständigung hinausgeschoben. Das gleiche gilt sinngemäß für Lieferscheine und Versandanzeigen sowie für sonstige Begleitpapiere.
Werden wir wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aufgrund in- oder ausländischer Produkthaftungsregelungen oder -gesetze wegen einer Fehlerhaftigkeit des Produktes in Anspruch genommen, die auf Ware des Lieferanten zurückzuführen ist, dann sind wir berechtigt, vom Lieferanten Ersatz dieses Schadens zu verlangen, soweit als er durch die von ihm gelieferten Produkte verursacht ist. Dieser Schaden umfasst auch die Kosten einer notwendigen Rückrufaktion. Sofern ein Fehler an einem vom Lieferanten gelieferten Teil auftritt, wird vermutet, dass der Fehler ausschließlich im Verantwortungsbereich des Lieferanten entstanden ist.
Wir haften nicht für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haften wir für Vermögensschäden nur insoweit und in der Höhe, in der bei Vertragsschluss mit deren Eintritt üblicherweise zu rechnen war. Der Verkäufer haftet für alle Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht hat.
Unser Recht zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts kann nicht beschränkt werden. Der Lieferant ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, wenn und soweit diese unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
Versicherungskosten werden von uns nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung übernommen.